Abnahmemessungen
Nach der erstmaligen Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen sollten schwingungstechnische Abnahmemessungen durchgeführt werden. Es ergibt daher Sinn, dieses Vorgehen und die damit verbundenen Grenzwerte bereits in der Bestellung festzuhalten. Hierdurch kann seitens des Anlagenkäufers sichergestellt werden, dass die erworbenen Maschinen auch einen möglichst niedrigen Schwingungspegel aufweisen. Viele Maschinen laufen nach der Inbetriebnahme schwingungstechnisch nicht optimal, was zu einer ungewollten Reduzierung der Standzeit führen kann. Daher sollte zu jeder Maschinenabnahme, auch immer eine schwingungstechnische Abnahmemessungen gehören.
Für folgende Maschinen führen wir schwingungstechnische Abnahmemessungen durch
- E-Motoren (DIN ISO 10816-3)
- Generatoren (DIN ISO 10816-3)
- Verbrennungsmotoren (ISO 8528-9)
- Hubkolbenmaschinen (ISO 10816-6)
- Turbinen (DIN ISO 10816-5, DIN ISO 7919)
- Gebläse (DIN ISO 10816-3)
- Verdichter (DIN ISO 10816-3, DIN ISO 7919)
- Rootsgebläse (DIN ISO 10816-3, VDI 3836)
- Schraubenverdichter (DIN ISO 10816-3, VDI 3836)
- Pumpen (DIN ISO 10816-7)
- Rohrleitungen / Systeme (VDI 3842)
- Schiffsequipment (ANI S2.16-1997 oder MIL-STD-740.2)