Abnahmemessungen
Nach der erstmaligen Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen sollten schwingungstechnische Abnahmemessungen durchgeführt werden. Es macht daher Sinn, dieses Vorgehen und die damit verbundenen Grenzwerte bereits in der Bestellung festzuhalten. Hierdurch kann seitens des Anlagenkäufers sichergestellt werden, dass die erworbenen Maschinen auch einen möglichst niedrigen Schwingungspegel aufweisen. Denn viele Maschinen laufen nach der Inbetriebnahme schwingungstechnisch nicht so gut, wie sie laufen könnten. Dies reduziert natürlich die Standzeit der Maschinen, was sicherlich vom Betrieb nicht gewollt ist. Daher sollte zu jeder Maschinenabnahme, auch immer eine schwingungstechnische Abnahmemessungen gehören.
Für folgenden Maschinen führen wir schwingungstechnische Abnahmemessungen durch:
- E-Motoren DIN 10816-3
- Generatoren DIN ISO 10816-3
- Verbrennungsmotoren ISO 8528-9
- Hubkolbenmaschinen DIN ISO 10816-6
- Turbinen DIN ISO 10816-5, DIN ISO 7919
- Gebläse DIN ISO 10816-3
- Verdichter DIN ISO 10816-3, DIN ISO 7919
- Rootsgebläse DIN ISO 10816-3, VDI 3836
- Schraubenverdichter DIN ISO 10816-3, VDI 3836
- Pumpen DIN ISO 10816-7
- Rohrleitungen / Systeme VDI 3842
- Schiffsequipment ANI S2.16-1997 oder MIL-STD-740.2