Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz erfassen
Die Belastungen mit Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz können zu gesundheitlichen Schäden und damit auch zur Erwerbsminderung führen. Um diese Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und damit mögliche Regressforderungen gegen den Firmenverantwortlichen, zu vermeiden, müssen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Lärm- und Vibrationsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden. Hierbei geht es um die Lärmimmissonen, Hand-Arm-Schwingungen und Ganzkörperschwingungen. Die Messungen bzgl. Lärm- und Vibration können, je nach individuellen Anforderungen auch separat beauftragt werden.
Die wichtigsten Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2004
- Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern vor der Gefährdung von Lärm
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Arbeitsstättenregeln ASR A3.7
Die praxisnahe Durchführung im Betrieb
Hierzu werden an zuvor festgelegten Arbeitsplätzen die Lärm- und Vibrationsimmissionen zur Bestimmung der Expositionspegel und Beurteilungspegel in Industrie - und Gewerbebetrieben erfasst. Es erfolgt danach ein Abgleich der erfassten Pegel mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Ergebnisse werden beurteilt und Überschreitungen werden genannt sowie mögliche Gegenmaßnahmen dargestellt. Zur Erstellung eines Lärmkatasters werden alle erfassten Pegel einem bestimmten Arbeitsbereich / Raum zugeordnet. Das Lärmkataster kann Bestandteil der Gefährdungsanalyse sein.
Unsere Leistungen werden in Hamburg, Schleswig-Holstein, bundesweit und im Ausland durchgeführt.





