Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz erfassen

Die Belastungen mit Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz können zu gesundheitlichen Schäden und damit auch zur Erwerbsminderung führen. Um diese Auswirkungen auf seine Mitarbeiter und damit mögliche Regressforderungen gegen sich selbst, dem Firmenverantwortlichen, zu vermeiden, müssen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Lärmschutz und Vibrationsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden. Hierbei geht es um die Lärmimmissonen, Hand-Arm-Schwingungen und Ganzkörperschwingungen. Diese Erfassungen können auch separat beauftragt werden, da nicht in jedem Betrieb alles erfasst werden muss.

Die wichtigsten Verordnungen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2004
  • Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern vor der Gefährdung von Lärm
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Arbeitsstättenregeln ASR A3.7

 

Die praxisnahe Durchführung im Betrieb

Hierzu werden an zuvor festgelegten Arbeitsplätzen, die Lärm- und Vibrationsimmissionen zur Bestimmung der Expositionspegel und Beurteilungspegel in Industrie - und Gewerbebetrieben erfasst. Es erfolgt danach eine Beurteilung der erfassten Pegel mit den gesetzlichen Vorgaben. Entsprechende Überschreitungen werden genannt. Mögliche Gegenmaßnahmen dargestellt. Zur Erstellung eines Lärmkatasters werden alle erfassten Pegel einem bestimmten Arbeitsbereich / Raum zugeordnet. Das Lärmkataster kann Bestandteil der Gefährdungsanalyse sein.

Unsere Leistungen werden in Hamburg, Schleswig-Holstein, bundesweit und im Ausland durchgeführt.


 

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